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Tarife

Diese nationalen Tarife werden von der Tarifesuisse (Dachverband der Krankenkassen) in Verhandlung mit dem Spitex-Verband der Schweiz bestimmt.

Pflegerische Leistungen

Grundpflege
(Z. Bsp. Unterstützung bei der Körperpflege,
Mithilfe bei der Mobilisation, etc.)

Fr. 52.60
Behandlungspflege
(Z. Bsp. Wundversorgung, Medikamente richten
und verabreichen, Einbinden der Beine,
Injektionen, Blutzuckerkontrolle, etc.)
Fr. 63.00
Abklärung und Beratung
Auch bei Spezialisierte Palliative Care
(Abklärung zu Beginn und periodisch
mittels elektronischem Bedarfsabklärungs-
Instrument RAI-Homecare)
Fr. 76.90

Die Tarife für Pflichtleistungen werden zwischen dem Spitex-Verband Aargau und Santésuisse ausgehandelt und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Krankenkassen bezahlen aus der Grundversicherung den von uns ermittelten und vom Arzt bestätigten Bedarf, abzüglich Jahresfranchise und Selbstbehalt. Die Patientenbeteiligung im Kanton Aargau von 20% sowie Zusatzkosten, welche nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind, gehen zu Lasten der Klientin/ des Klienten, dürfen aber den Betrag von maximal CHF 15.35 / Tag nicht überschreiten.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Bedarfsabklärung und Beratung

Fr. 50.00/h
Hauswirtschaft und Betreuung Nichtmitglieder

Fr. 50.00 /h*

Hauswirtschaft und Betreuung Mitglieder Fr. 45.00 /h**
Telefonische Beratung (einmalig) gratis

* 10% Rabatt für bestehende Kunden bis 30.6.2025 (Übergangslösung)
** 10% Rabatt für Vereins-Mitglieder im ersten halben Jahr des Bezugs von HWL

Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Rückerstattungen erfolgen nur bei entsprechender Zusatzversicherung. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.

Zusatzkosten / Pauschale

Wegpauschale bei Hauswirtschaftlichen Leistungen (pro Einsatz)

Fr. 5.00

Absagepauschale (Pflege und Hauswirtschaft)

Fr. 50.00

Aufwand bei Antrag für Hilflosenentschädigung der Sozialversicherung (SVA)

Fr. 25.00

Diese Kosten werden nicht von den Versicherern übernommen und gehen vollständig zu Lasten der Klientin/des Klienten.

Patientenbeteiligung
Gemäss KVL Art. 7a wird für pflegerische Leistungen eine Patientenbeteiligung von 20% erhoben. Zusatzkosten welche nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind, gehen zu Lasten der Klienten.

Annulationen
Wichtig: Im Verhinderungsfall müssen geplante Einsätze 24 Std. im Voraus abgesagt werden, sonst werden sie vollumfänglich verrechnet

 

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